Über uns

Die Wohnungsgenossenschaft "Post und Energie" eG gründete sich am 14.06.1956 als Arbeiterwohnungsgenossenschaft "Deutsche Post". Durch den Zusammenschluss im Januar 1974 mit der Arbeiterwohnungsgenossenschaft "Starkstrom Anlagenbau" entstand die Wohnungsgenossenschaft "Post und Energie" eG in der gegenwärtigen Form.

Unser Bestand an Immobilien umfasst:

  • 3.010 Wohnungen
  • 20 Gewerbe
  • 288 Garagen und
  • 834 Stellplätze

Alle Wohnungen befinden sich in Magdeburg und werden, sofern sie nicht schon saniert sind, an die heutigen Standards bzw. Ihren individuellen Wünschen angepasst.

Unser Kerngeschäft ist die Vermietung und Verwaltung von eigenen Wohn- und Gewerberäumen. 27 Mitarbeiter*innen kümmern sich um die täglichen Belange der Mieter und Mitglieder.

Unsere Unternehmensphilosophie setzt auf den genossenschaftlichen Grundgedanken. Gute Nachbarschaft und preiswerter Wohnraum für alle Mitglieder und die, die es werden wollen, ist unser Grundanliegen. Dabei sind wir stets bemüht, uns auf die Bedürfnisse und Wünsche unserer Mitglieder einzustellen und den Service weiter zu verbessern. Dazu haben wir in der Vergangenheit 100 %-ige Tochtergesellschaften für die Hauswartdienste und Handwerkerleistungen gegründet um den täglichen Bedarf an Herausforderungen Rund um unsere Immobilien gerecht werden zu können.

2005 wurde bereits hierzu die DLS Immobilien GmbH gegründet. Die 25 Mitarbeiter*innen der DLS Immobilien GmbH stellen für unsere Objekte die Hausmeister*innen, Gebäudereiniger*innen sowie Garten- und Landschaftsgestalter*innen.

2018 wurde die DL Bauhof GmbH für Handwerksarbeiten wie Instandsetzung, Sanierung und Modernisierung in den Objekten gegründet. Derzeit gibt es 36 Mitarbeiter*innen, inklusive Betriebsführung und Sachbearbeitung. Zu den 32 Handwerkern gehören Maurer, Elektriker, Maler, Fliesenleger, Fachleute aus den Bereichen Heizung, Sanitär und Lüftung sowie Trockenbau. Somit ist eine stetige Verfügbarkeit knapper Handwerkerressourcen gegeben.

Überzeugen Sie sich von unseren Leistungen und wir begrüßen Sie gern in unseren Geschäftsräumen in der Charlottenstraße 2.

Warum Mitgliedschaft?

Die Idee

Selbstverantwortung, Selbstverwaltung und Selbsthilfe sind die Grundbegriffe, die den genossenschaftlichen Gedanken wiederspiegeln. Der Zusammenschluss gleichgesinnter Personen war die Basis für die Gründung der Wohnungsgenossenschaft.

 

Das Ziel

von Wohnungsgenossenschaften ist es, unter marktwirtschaftlichen Bedingungen attraktive und dennoch bezahlbare Wohnungen bereitzustellen. Gezielte Investitionen an Wohngebäuden und im Wohnungsumfeld sind die Voraussetzungen, um dieser Aufgabe und zugleich Herausforderung mittel- und langfristig gerecht zu werden.

 

Der Vorteil

Der dritte Weg zwischen Wohneigentum und Miete ist die Mitgliedschaft in einer Wohnungsgenossenschaft. Man ist durch die Beteiligung mit einer bestimmten Anzahl an Genossenschaftsanteilen Miteigentümer am genossenschaftlichen Vermögen - hat sozusagen eine "Wohnversicherung". Dauernutzungsverträge sichern dem Mitglied nahezu uneingeschränkten Kündigungsschutz zu. Das heißt, die Wohnungsgenossenschaft kann zum Beispiel nicht auf Eigenbedarf klagen.

 

Was kostet mich die Mitgliedschaft?

Die Höhe eines Geschäftsanteiles beträgt 20,00 € (EUR). Die Anzahl der Geschäftsanteile hängt von der Größe der gemieteten Wohnung ab. Zusätzlich erhalten Sie auf die Einzahlungen der erworbenen Geschäftsanteile eine Wohnungsbauprämie von bis zu 8% vom Staat. Folgende Geschäftsanteile sind für die entsprechenden Wohnungsgrößen erforderlich:

 

1-Raumwohnung 13 Anteile 260,00 € (EUR)

 
für jedes weitere 1/2 Zimmer 13 Anteile zusätzlich
 

1 1/2-Raumwohnung 26 Anteile 520,00 € (EUR)
2-Raumwohnung 39 Anteile 780,00 € (EUR)
2 1/2-Raumwohnung 52 Anteile 1040,00 € (EUR)
3-Raumwohnung 65 Anteile 1.300,00 € (EUR)

 

In sozialen Härtefällen kann mit der Genossenschaft auch eine Ratenzahlung vereinbart werden.

 

Was geschieht mit dem Geld?

Die Basis des Unternehmens bilden die Rücklagen der Genossenschaft und die Genossenschaftsanteile, die zum Eigenkapital der Genossenschaft gehören. Bei Kündigung der Mitgliedschaft werden die Genossenschaftsanteile nach Ablauf der in der Satzung festgelegten Kündigungsfrist ausgezahlt.

 

Bin ich Miteigentümer der Wohnung durch den Erwerb von Genossenschaftsanteilen?

Man hat als Mitglied zwar eine eigentumsähnliche Sicherheit, das Miteigentum bezieht sich aber auf das Wohnungsunternehmen und nicht auf die genutzte Wohnung.

 

Welche Rechte ergeben sich für mich als Mitglied?

Durch die Mitgliedschaft haben Sie das Recht auf die Nutzung einer Genossenschaftswohnung mit lebenslangem Wohnrecht. Jedes Mitglied hat durch sein Stimmrecht Einfluss auf die Gestaltung und Entwicklung der Genossenschaft.

 

Wie kann ich die Mitgliedschaft kündigen?

Eine Kündigung der Mitgliedschaft kann nur zum Geschäftsjahresende erfolgen (31.12.). Laut unserer Satzung ist eine Kündigungsfrist von zwei Jahren festgeschrieben. Die Genossenschaft zahlt nach bestätigter Bilanz, des letzten Jahres der Kündigungsfrist, die Geschäftsanteile aus.

 

Satzung der Wohnungsgenossenschaft "Post und Energie" eG