20.02.2024 - Abschaffung der Kabelgebühren in Nebenkosten

Am 01. Dezember 2021 ist das Telekommunikationsmodernisierungsgesetz (TKMoG) in Kraft getreten. Dazu gehört auch die Abschaffung des Nebenkostenprivilegs ab 01. Juli 2024. Bald sind damit die Kabelgebühren für den TV-Zugang als Teil der Nebenkosten passé. Stattdessen können Mieter selbst entscheiden, ob sie für Kabelfernsehen zahlen möchten oder nicht. Wer somit künftig weiterhin das Fernsehprogramm per Kabelanschluss empfangen möchte, braucht einen eigenen Kabel-TV-Vertrag. Dieser ist direkt beim zuständigen Kabelnetzbetreiber erhältlich.

Was müssen Sie als Mieter bei der Wohnungsgenossenschaft “Post und Energie“ eG nun tun?

„NICHTS“

Da Sie Ihren Kabelanschluss bzw. Ihr Kabelfernsehen bereist von einem externen Kabelnetzbetreiber (Telekom) beziehen, ändert sich für Sie als Mieter bei der Wohnungsgenossenschaft “Post und Energie“ eG Gott sei Dank nichts.