01.08.2024 - Biomüll kann mehr
Im September 2023 wurde bereits eine bundesweite Biotonnenkontrollaktion durchgeführt, an der sich auch die Landeshauptstadt Magdeburg beteiligte.
Aufgrund der hohen Störstoffanteile von ca. 68% die vor allem in den Schwerpunktbereichen (Großwohnanlagen und Mehrfamilienhäuser) festzustellen waren und der neuen Regelungen die ab Mai 2025 in Kraft treten, muss der Städtische Abfallwirtschaftsbetrieb (SAB) nun verstärkt bei falschen Befüllungen der Biotonnen reagieren.
Bei der bundesweiten Kontrollaktion im September 2023 wurden in der Landeshauptstadt Magdeburg lediglich die Behälterinhalte der Biotonnen kontrolliert und die Ergebnisse ausgewertet.
Eine Entleerung der Behälter wurde trotz der etwaigen Fehlwürfe gewährleistet. Dies könnte sich allerdings bei den diesjährigen Biotonnenkontrollen aufgrund der neuen Regelungen ab Mai 2025 ändern.
Denn ab dem 1. Mai 2025 ist es gesetzlich vorgeschrieben, dass in den Biotonnen maximal 1,0 Prozent Fremdstoffe enthalten sein dürfen. Diese Maßnahme zielt darauf ab, den Anteil von Kunststoffen zu reduzieren. Gültig ist diese Regelung sowohl für Hausbesitzer/ -innen als auch für Mieter/ -innen mit einer gemeinsamen Müllentsorgung. Werden die Vorgaben nicht eingehalten, sind nicht nur Verwarnungen oder Hinweise die Folge. Gemäß Kreislaufwirtschaftsgesetz können grobe Verstöße gegen die festgeschriebene Mülltrennung als Ordnungswidrigkeit geahndet werden.
Um dies zu vermeiden, möchte der Städtische Abfallwirtschaftsbetrieb Magdeburg präventiv durch die Biotonnenkontrollen vorbeugen, um eine möglichst geringe Störstoffquote zu erreichen.
Insbesondere bereiten konventionelle und kompostierbare Plastiktüten, die in den Biotonnen entsorgt werden, im weiteren Verwertungsprozess Schwierigkeiten.
Helfen Sie mit, Kosten zu senken sowie aktiv am Umweltschutz beizutragen.
Ablauf der Tonnenkontrollen
Wird eine falsche Befüllung festgestellt, wird der entsprechende Behälter mit einem dafür konzipierten Tonnenaufkleber versehen, der auf die fehlerhafte Befüllung hinweist. Sollten Behälter die bereits auf festgestellte Fehlwürfe hingewiesen worden sind, weiterhin falsch befüllt werden, so werden diese dann zu höheren Entsorgungskosten entleert.